Dr. Karin Matthä
- Geboren und aufgewachsen in Oberösterreich
- Medizinstudium in Innsbruck, Turnusärztin am KH Zams
- Ausbildung zur Fachärztin in Gynäkologie und Geburtshilfe in Zams, am LKH-Hall in Tirol und an der Abteilung für spezielle Gynäkologie und Brustzentrum am LKH Salzburg
2004–2015: Oberärztin am LKH-Hall in Tirol mit dem Schwerpunkt operative Gynäkologie, gynäkologische
Onkologie, Senologie, Urogynäkologie
2005: OP-Camp am Dhulikhelhospital in Nepal
2010: operative Oberärztin am Brustgesundheitszentrum der Universitätsfrauenklinik Innsbruck
2013: Gründung meiner Wahlarztordination in Innsbruck
2015: Belegärztin am Sanatorium Kettenbrücke für gyn. Operationen und Geburtshilfe
Fremdsprachen: Englisch, Spanisch
Mitgliedschaften:
- Österreich. Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
- Österr. Gesellschaft für Senologie
- Österr. Gesellschaft für Psychosomatik in der Frauenheilkunde
- Organisation der Ärztinnen Österreichs
- Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Urogynäkologie & Rekonstruktive Beckenbodenchirurgie
- Österreichische Gesellschaft für Knochen und Mineralstoffwechsel
- IOTA Gynaia Ovarian Membership
Zertifikate:
Wahlärztin
WAH online: Die Einreichung der bezahlten Rechnung erfolgt online bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten ca. 80 % des Kassentarifes rückerstattet.
Ein e-Rezept (Privat- u. Kassen-Medikamente) wird nach persönlichem oder telefonischem Kontakt mit der Patientin von mir erstellt. Gleiches gilt für die Weiterverordnung von Dauermedikamenten per e-Rezept.
Ist eine chefärztliche Bewilligung eines Medikamentes erforderlich, erfolgt dies digital mittels Arzneimittel-Bewilligungs-Systems (ABS).
Alle verordneten Medikamente werden in der e-Medikation, sofern kein aktiver Widerspruch von der Patientin vorliegt, für 18 Monate gespeichert.
Die e-Arbeitsunfähigkeitsmeldung erfolgt nach persönlicher oder telefonischer Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch die Wahlärztin immer ab dem Tag, an welchem die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde.
e-Wahlpartner: ab 01.07.2026 erfüllen wir die gesetzliche Vorgabe zur e-Diagnose und Leistungscodierung (ICD 10), welche bei jedem Ärztin-Patientinnen-Kontakt verpflichtend durchzuführen ist.
e-Impfpass: der gesetzlichen Vorgabe entsprechend werden von mir getätigte Impfungen digital erfasst.
Die Ausstellung von Überweisungen zu KollegInnen/Physiotherapie etc. erfolgt nach meiner ärztlichen Einschätzung nur nach persönlichem oder telefonischem Kontakt.
Befundmitteilung: bei therapierelevanten Befunden (Labor, PAP, div. Abstriche, Histologie) wird die Patientin von mir persönlich telefonisch zeitnah informiert.
Aus Kapazitätsgründen können unauffällige Befunde nicht persönlich mitgeteilt werden.
Bei E-Mail Anfrage wird je nach Dringlichkeit zeitnah ein Termin vor Ort oder eine telefonische Ordination vereinbart.
Urlaubsvertretung: bei längeren Abwesenheiten gibt es die Möglichkeit in dringenden Fällen meine Vertretungsärztin aufzusuchen. Name und Telefonnummer erfahren Sie über den Anrufbeantworter bzw. in der Privatklinik Kettenbrücke.